Version: 2.1 · Fassung vom 12.10.2026
Anbieter: AInklang · Herwig Rabanser · Servitengasse 24/22, 1090 Wien · office@ainklang.at · ainklang.at
Für: Aufträge von Unternehmern (B2B) in den Bereichen Webdesign, AI-Consulting und Digitaler Assistent
In einem Satz: Wir erbringen die im Angebot beschriebenen, abgegrenzten Leistungen – die fachlichen Entscheidungen und die inhaltliche Freigabe bleiben beim Auftraggeber; für die vertragsgemäße Erbringung und technische Prüfung unserer Leistungen bleiben wir verantwortlich.
1. Diese AGB gelten für alle Leistungen von AInklang gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AInklang ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Für Verbraucher im Sinn des KSchG gelten diese AGB nicht. Aufträge von Verbrauchern werden gesondert vereinbart.
3. Vorrang hat das Angebot: Was dort abweichend geregelt ist, geht diesen AGB vor.
4. Diese Fassung gilt für Verträge, in die sie wirksam einbezogen wird. Eine Veröffentlichung auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Für eine Änderung der bisher vereinbarten AGB ist eine entsprechende Vereinbarung erforderlich.
1. Preislisten, Website und Übersichten sind unverbindlich. Verbindlich sind erst das schriftliche Angebot (E-Mail genügt) mit Leistungsumfang, Gesamtpreis, Terminen und Fremdkosten.
2. Angebote gelten 30 Tage, sofern darin nichts anderes steht.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt (E-Mail genügt) oder AInklang mit seiner Zustimmung mit der Leistung beginnt.
4. AInklang weist vor Vertragsabschluss auf die anzuwendende AGB-Fassung mit Version und Datum hin und stellt sie dem Auftraggeber als Anlage oder über einen zugänglichen Link zur Verfügung. Die dem Vertrag zugrunde liegende Fassung wird nachvollziehbar dokumentiert.
1. Webdesign: Erstellung, Überarbeitung und Betreuung von Websites in dem im Angebot beschriebenen Umfang.
2. AI-Consulting: Analyse, Beratung, Workshops und Umsetzungs-Sprints zum Einsatz von KI im Betrieb des Auftraggebers. Beim Umsetzungs-Sprint wird das System übergeben; der Auftraggeber betreibt es danach selbst.
3. Digitaler Assistent: Einrichtung und laufende Betreuung digitaler Assistenten (z. B. Digitaler Empfang, Büro-Autopilot, THE VAULT) durch AInklang.
4. AInklang setzt bei der Arbeit KI-Werkzeuge ein. Gestaltung, Abstimmung, technische Prüfung und Verantwortung für die vereinbarte Leistung bleiben bei AInklang.
5. AInklang erbringt keine Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Datenschutzberatung im rechtlichen Sinn. Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung) liefert und verantwortet der Auftraggeber; AInklang bindet sie technisch ein.
6. AInklang schuldet die im Angebot vereinbarten Leistungen. Bei der Erstellung oder Einrichtung einer technischen Lösung schuldet AInklang deren vereinbarte Funktionen; bei Analyse, Beratung und Workshops die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Analyse-, Beratungs- oder Workshop-Leistungen. Ein darüber hinausgehender bestimmter Erfolg – insbesondere Rankings, Nennungen in KI-Suchdiensten, bestimmte PageSpeed-Werte, Umsätze oder Einsparungen – wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Die technische Einbindung von Rechtstexten stellt keine Zusage ihrer rechtlichen Konformität dar. Vereinbarte Funktionen und Qualitätsanforderungen sowie die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleiben unberührt.
7. AInklang darf Teilleistungen durch geeignete Dritte erbringen lassen. Unterauftragsverarbeiter für personenbezogene Daten werden nur nach Abschnitt 13 eingesetzt.
1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, vollständig und richtig bereit, was für die Leistung nötig ist: insbesondere Texte, Bilder und Dateien mit den erforderlichen Nutzungsrechten, Logo und Gestaltungsvorgaben, fachliche Vorgaben, Rechtstexte und sichere Zugänge zu eigenen Diensten.
2. Zugangsdaten werden nur über sichere Wege übermittelt, nie in Chats, Angeboten oder öffentlichen Dokumenten.
3. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Ankündigung gesondert verrechnet werden.
4. Der Auftraggeber stellt AInklang von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass von ihm gelieferte Inhalte Rechte Dritter verletzen.
1. Der Auftraggeber prüft die fachlichen Angaben, die von ihm bereitgestellten Inhalte und die zur inhaltlichen Freigabe vorgelegten Texte, Vorschläge und Entwürfe vor ihrer Verwendung auf ihre Eignung für seinen vorgesehenen Einsatz. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die automatisiert oder unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Die Prüfung und Freigabe der fachlichen Vorgaben sowie rechtlicher und wirtschaftlicher Entscheidungen bleiben beim Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte fehlerhaft sein können („Halluzinationen“) und eine fachliche Prüfung unerlässlich ist.
3. Fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen bleiben beim Auftraggeber. Ein Digitaler Assistent trifft keine verbindlichen Entscheidungen (z. B. Preise, Zusagen, Zahlungen) ohne vereinbarte menschliche Freigabe.
4. Die Verantwortung von AInklang für die vertragsgemäße Erbringung und technische Prüfung der vereinbarten Leistungen bleibt unberührt. Die fachliche Prüfung und Freigabe des Auftraggebers ersetzen die von AInklang geschuldete technische Prüfung nicht und schließen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche nicht pauschal aus.
1. Im Preis enthalten ist die im Angebot genannte Zahl an Korrekturrunden. Eine Korrekturrunde ist eine gebündelte Rückmeldung zum vereinbarten Entwurf, keine Folge von Neuentwürfen.
2. Änderungen des vereinbarten Umfangs bietet AInklang vor der Umsetzung gesondert an.
3. Soweit die vereinbarte Leistung eine Abnahme erfordert, teilt AInklang dem Auftraggeber die Fertigstellung und Bereitstellung zur Prüfung mit und ermöglicht ihm die Prüfung der vereinbarten Leistung. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Freigabe des Auftraggebers; E-Mail genügt. Allein aus Schweigen, dem Ablauf einer Prüffrist oder der Inbetriebnahme wird keine Abnahme abgeleitet. Testbetrieb oder eine zur Prüfung erforderliche Nutzung gelten nicht als Abnahme.
4. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben durch die Abnahme unberührt. Dies gilt insbesondere für Mängel, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren.
1. Es gelten die Preise des Angebots in Euro. AInklang ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet. Ändert sich das, wird die Umsatzsteuer für künftige Leistungen nach vorheriger Ankündigung ausgewiesen.
2. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Eine Anzahlung oder Teilzahlungen gelten, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
3. Monatsentgelte (z. B. Betreuung, Hosting, Digitaler Assistent) werden monatlich im Voraus verrechnet. Einrichtungsentgelte sind mit Beginn der Einrichtung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Nach erfolgloser Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen darf AInklang laufende Leistungen aussetzen.
5. Pilot- und Aktionspreise gelten nur zu den jeweils veröffentlichten Bedingungen und Laufzeiten.
Kosten für Dritte – z. B. Domain, Hosting beim Anbieter des Auftraggebers, Lizenzen, Plattform-, Schnittstellen-, KI-Nutzungs- und Zahlungsgebühren – trägt der Auftraggeber. Sie kommen nie stillschweigend dazu: Sie stehen im Angebot oder werden vor einer Bestellung abgestimmt.
1. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Gestaltung, Texte, Inhalte der Website, Konfiguration) ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck einschließlich Bearbeitung.
2. Wiederverwendbare Bausteine, Vorlagen, Werkzeuge und allgemeines Know-how von AInklang bleiben bei AInklang; der Auftraggeber darf sie als Teil seiner Lösung unbeschränkt nutzen.
3. Software und Inhalte Dritter (z. B. Open-Source-Komponenten, Schriften, Bilddatenbanken, Plattformen) unterliegen den Lizenzen der jeweiligen Anbieter.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Hardware (z. B. bei THE VAULT) Eigentum von AInklang und die Nutzungsrechte vorbehalten.
5. AInklang darf das Projekt nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers als Referenz nennen. Die Veröffentlichung von Namen, Logos oder Bildschirmansichten wird gesondert abgestimmt. Vertrauliche und personenbezogene Inhalte werden nur veröffentlicht, wenn die dafür erforderlichen Berechtigungen und Freigaben vorliegen; die Zustimmung zur Nennung des Projekts allein genügt dafür nicht.
1. Laufende Leistungen (Website-Betreuung, Hosting, Digitaler Assistent) laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündbar (E-Mail genügt), sofern das Angebot nichts anderes festlegt.
2. Bereits bezahlte Einrichtungsentgelte werden bei Kündigung nicht erstattet. Erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
3. Bei Vertragsende übergibt AInklang auf Wunsch die Inhalte und Daten des Auftraggebers in einem gängigen Format. Übergabeumfang und Format richten sich nach der vereinbarten Leistung. Zusätzliche Migrations- oder Einrichtungsleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung verrechnet; die vereinbarte Datenübergabe wird nicht stillschweigend kostenpflichtig.
4. Für personenbezogene Daten, die AInklang im Auftrag verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen werden diese Daten nach Wahl und Weisung des Auftraggebers zurückgegeben oder gelöscht; vorhandene Kopien werden gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Nicht personenbezogene Inhalte und Daten werden nach der vereinbarten Übergabe gelöscht, soweit keine rechtmäßige Aufbewahrung erforderlich ist. Fristen und Ablauf der Rückgabe und Löschung werden im Angebot bzw. Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegt. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden nur für den jeweiligen Aufbewahrungszweck und die erforderliche Dauer gespeichert.
5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
1. AInklang sorgt für einen sorgfältigen Betrieb, schuldet aber keine Rund-um-die-Uhr-Besetzung und keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Sicherungsrhythmus, Supportkanal und Reaktionszeit stehen im Angebot.
2. Die Verfügbarkeit externer Dienste, Plattformen und Netze sowie Änderungen oder Preiserhöhungen ihrer Anbieter liegen nicht vollständig im Einflussbereich von AInklang. Bei für die vereinbarte Leistung relevanten Störungen oder Änderungen informiert AInklang den Auftraggeber und bietet, wo möglich, eine Lösung an. Die eigenen vereinbarten Auswahl-, Konfigurations-, Prüf-, Betriebs-, Betreuungs- und Mitwirkungspflichten von AInklang bleiben unberührt. Eine externe Ursache schließt die Verantwortung für eine Verletzung dieser eigenen Pflichten nicht pauschal aus. Für eingesetzte Unterauftragsverarbeiter gelten zusätzlich Abschnitt 13 und der Auftragsverarbeitungsvertrag.
1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Mängel sind nach ihrer Entdeckung möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Bitte um zeitnahe Mitteilung nicht verkürzt. Anwendbare gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt; eine pauschale vertragliche Ausschlussfrist von 14 Tagen für sämtliche Leistungen wird nicht vereinbart. Die Behebung von Mängeln richtet sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Absatz 5 – ausgeschlossen.
3. Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Absatz 5 ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Gleiches gilt für Datenverlust, soweit dieser durch übliche Datensicherung des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre. Vereinbarte eigene Sicherungspflichten von AInklang bleiben unberührt.
4. Soweit eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist und Absatz 5 nicht entgegensteht, ist die Haftung der Höhe nach mit dem Entgelt des betroffenen Auftrags bzw. bei laufenden Leistungen mit dem Entgelt der letzten zwölf Monate begrenzt.
5. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Absatz 1 bleiben von den Schadenersatzregelungen der Absätze 2 bis 4 unberührt.
1. Verarbeitet AInklang im Auftrag personenbezogene Daten (z. B. Kunden des Auftraggebers in Formularen, Bestellungen oder im Assistenten), schließen die Parteien vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt auch die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und KI-Werkzeuge.
2. AInklang verarbeitet Kundendaten nach einer verbindlichen internen Arbeitsregel: Daten mit Personenbezug im Klartext nur lokal oder bei Anbietern mit Auftragsverarbeitungsvertrag, kein Training von KI-Modellen mit Daten des Auftraggebers, besonders schutzwürdige Daten nie in Cloud-Dienste. Maßgeblich sind der für die konkrete Verarbeitung freigegebene und vertraglich gedeckte Zugangsweg sowie die Weisungen des Auftraggebers. Ein Business-Abonnement oder technischer Zugriff allein genügt dafür nicht. KI-Werkzeuge werden für Daten des Auftraggebers nur eingesetzt, wenn die erforderlichen Vertrags-, Datenschutz- und Nicht-Trainingsbedingungen für den tatsächlichen Verarbeitungsweg geprüft sind.
3. Die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers selbst durch AInklang regelt die Datenschutzerklärung auf ainklang.at.
4. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte betriebliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
Setzt der Auftraggeber einen von AInklang eingerichteten KI-Assistenten gegenüber seinen Kunden ein, ist er in der Regel Betreiber im Sinn der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. AInklang richtet den vorgesehenen KI-Hinweis und einen Übergabeweg zu einem Menschen ein. Den Einsatzzweck legt der Auftraggeber fest; Einsätze in Hochrisiko-Bereichen (z. B. Personalauswahl, Bonität, medizinische Einschätzung) sind ohne gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen.
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist das für 1090 Wien sachlich zuständige Gericht.
3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
4. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Soweit anwendbar, treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck nächstkommende Klausel ersetzt.