Impressum, Datenschutz, Cookies: Was Ihre Website in Österreich braucht
Die Pflichtangaben für österreichische Betriebswebsites verständlich erklärt: Impressum nach ECG und Mediengesetz, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung – und was 2026 neu dazugekommen ist.
Die Kurzantwort
Jede geschäftlich genutzte Website in Österreich braucht drei Dinge: ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung und – sobald nicht-notwendige Cookies oder externe Dienste eingebunden sind – eine echte Einwilligung der Besucher. Alles drei muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein.
Das ist kein Formalismus: Fehlende oder veraltete Pflichtangaben sind der häufigste Grund für Abmahnschreiben gegen Kleinbetriebe – und der am leichtesten vermeidbare.
Das Impressum – mehr als Name und Adresse
Die Pflichtangaben ergeben sich vor allem aus § 5 E-Commerce-Gesetz und § 25 Mediengesetz. Für einen typischen Gewerbebetrieb gehören hinein:
- Vollständiger Name beziehungsweise Firmenwortlaut und die Rechtsform.
- Geschäftsanschrift – ein Postfach genügt nicht.
- E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, in der Praxis meist die Telefonnummer.
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern eine Eintragung besteht.
- UID-Nummer, sofern vorhanden. Kleinunternehmer ohne UID vermerken das entsprechend.
- Gewerbeaufsichtsbehörde beziehungsweise Bezirksverwaltungsbehörde und die Kammerzugehörigkeit (in der Regel die Wirtschaftskammer).
- Anwendbare berufsrechtliche Vorschriften mit Fundstelle – bei Gewerbebetrieben üblicherweise die Gewerbeordnung, abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Bei redaktionellen Inhalten zusätzlich die Offenlegung nach Mediengesetz: Unternehmensgegenstand und grundlegende Ausrichtung.
Die Datenschutzerklärung
Sie informiert nach Art. 13 DSGVO darüber, welche Daten Sie verarbeiten und warum. Die häufigsten Punkte bei einer Betriebswebsite sind Server-Logfiles, das Kontaktformular, Hosting durch einen Dienstleister sowie eingebundene Dienste wie Kartenmaterial, Schriftarten, Social-Media-Feeds oder ein Chat-Assistent.
Wichtig ist die Ehrlichkeit im Detail: Wer einen Social-Media-Feed einbindet, überträgt in aller Regel IP-Adressen an den jeweiligen Anbieter, oft in die USA. Das gehört benannt – und in vielen Fällen braucht es dafür eine vorherige Einwilligung statt nur einen Hinweis.
Eine Mustererklärung aus dem Internet reicht selten. Sie beschreibt Dienste, die Sie gar nicht nutzen, und schweigt zu denen, die Sie nutzen. Beides ist schlechter als ein kurzer, aber zutreffender Text.
Cookies und externe Dienste
Für Cookies und vergleichbare Techniken gilt in Österreich § 165 Telekommunikationsgesetz 2021: Technisch notwendige Speicherung ist zulässig, alles andere – Statistik, Marketing, Wiedererkennung – braucht die vorherige Einwilligung der Besucher.
Praktisch heißt das: Ein Banner, das nur „Wir verwenden Cookies – OK" sagt, genügt nicht. Die Einwilligung muss aktiv erfolgen, ablehnbar sein und widerrufbar bleiben. Und alles, was einwilligungspflichtig ist, darf erst nach der Zustimmung geladen werden – nicht schon beim Seitenaufruf.
Der häufigste Fehler in der Praxis ist genau dieser: Das Banner ist da, aber Kartendienst, Schriftart oder Social-Feed laden trotzdem sofort mit.
Was 2026 dazugekommen ist: Barrierefreiheit
Seit Ende Juni 2025 gelten die Vorgaben des europäischen Barrierefreiheitsakts, in Österreich umgesetzt im Barrierefreiheitsgesetz. Betroffen sind vor allem Websites, über die Verträge geschlossen oder Dienstleistungen abgewickelt werden – etwa Onlineshops oder Buchungsstrecken.
Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und geringem Umsatz bestehen bei Dienstleistungen Ausnahmen. Verlassen Sie sich darauf aber nicht pauschal, sondern klären Sie den eigenen Fall – die Abgrenzung hängt davon ab, was Ihre Website tatsächlich anbietet.
Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit ohnehin: ausreichende Kontraste, sinnvolle Alternativtexte und bedienbare Formulare helfen allen Besuchern und werden auch von Suchmaschinen positiv bewertet.
Die Kurz-Checkliste
Gehen Sie Ihre Seite einmal mit diesen Punkten durch:
- Impressum von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar und vollständig?
- Datenschutzerklärung vorhanden und beschreibt sie genau die Dienste, die Sie wirklich einsetzen?
- Laden externe Dienste erst nach Einwilligung – oder schon beim Aufruf?
- Lässt sich die Einwilligung ablehnen und später widerrufen?
- Stimmen die Angaben noch? Adresse, Telefonnummer, Rechtsform, verwendete Dienste.
- Wer pflegt das laufend, wenn sich Recht oder Dienste ändern?
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtslage und Auslegung können sich ändern.
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